Verkauf einer Immobilie in Portugal

Verkauf einer Immobilie in Portugal

1. Der erste Schritt

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Dienste eines zugelassenen Immobilienmaklers wie Carvoeiro Clube Real Estate in Anspruch zu nehmen. Die Maklergebühren betragen normalerweise 5 % + MwSt.

 

2. Maklergebühren

In Portugal werden diese normalerweise vom Verkäufer gezahlt. Die Standardprovision beträgt 5 % + MwSt. des Verkaufspreises.

 

3. Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

• Äußerst erfahrenes, sachkundiges und mehrsprachiges Personal

• Präsenz auf unseren Websites www.carvoeiroclubegroup.com und www.carvoeirocluberealestate.com

• Ausgebautes Netzwerk und hohe Sichtbarkeit durch die 11 Carvoeiro Clube Resorts

• Hohe Sichtbarkeit durch Ausstellung der Immobilien an den Rezeptionen unserer Resorts

• Präsenz auf führenden Immobilienportalen

• Wir bieten ein professionelles Fotoshooting

• Präsenz durch unser indirektes Unternehmensmarketing in den lokalen Zeitungen/ Magazinen

• Unser regelmäßiger Newsletter

 

4. Erforderliche Dokument

Alle staatlich zugelassenen Immobilienmakler sind verpflichtet, die unten aufgeführten Dokumente vom Verkäufer zu erhalten, damit sie nachweisen können, ob die Immobilie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Kein Makler kann eine Immobilie offiziell listen, ohne die erforderlichen Dokumente zu erhalten. Da alle lizenzierten Immobilienmakler einer regelmäßigen Überprüfung durch ihren Dachverband IMPIC unterliegen, müssen sie sicherstellen, dass Kopien dieser Dokumente vorhanden sind.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

4.1. Kaufurkunde (Escritura Notarial de Compra e Venda)

Dieses Dokument gibt den Titel des Erwerbs einer Immobilie an. Die Originale werden vom Notariat aufbewahrt, wo sie unterzeichnet wurden.

4.2. Registrierung beim Finanzamt (Caderneta Predial)

Dieses Identifikationsdokument/ Matrix-Zertifikat enthält die Beschreibung der Immobilie beim Finanzamt und ihren Steuerwert, auf den die Grundsteuer erhoben wird.

4.3. Grundbuchauszug (Certidão de Registo Predial)

In diesem Dokument wird bestätigt, auf wen die Immobilie eingetragen ist, und es enthält eine Beschreibung der Immobilie über Größe des Grundstücks und des Hauses sowie einen Hinweis auf bestehende Belastungen der Immobilie. Die Beschreibung dieses Zertifikats muß mit der Beschreibung in der Caderneta Predial übereinstimmen, andernfalls ist eine der beiden Beschreibungen nicht korrekt und sollte korrigiert werden.

4.4. Wohnlizenz (Alvará de Licença de Utilização)

Dieses Dokument bestätigt, daß die Immobilie gemäß den Plänen und Spezifikationen der Câmara (Gemeindeverwaltung) gebaut wurde und daß die Immobilie nach ihrer Fertigstellung als bewohnbar inspiziert wurde.

4.5. Grundrißpläne (Projectos de Arquitectura)

Es ist ratsam, bei der Câmara einen Satz genehmigter Pläne anzufordern, um zu überprüfen, ob das, was gebaut wurde, mit den ursprünglich genehmigten Plänen übereinstimmt..

4.6. Bohrlochlizenz (Registo de Captação de Água – Furos Aquíferos) – falls zutreffend

Dieses Dokument bestätigt, daß das Bohrloch bei der zuständigen Behörde registriert ist.

4.7. Klärgrubenregistrierung (Registo de Descargas de Águas – Fossas Sépticas) – falls zutreffend

Dieses Dokument bestätigt, daß die Klärgrube bei der zuständigen Behörde registriert ist.

4.8. Persönliche Papiere

Wir benötigen Kopien der portugiesischen Steuerkarte und des Reisepasses/ Cartão de Residência

4.9. Allgemeines Datenblatt/ Ficha Técnica da Habitação

Dieses Dokument enthält umfassende Informationen über die Immobilie, einschließlich der verwendeten Materialien, Namen und Kontakte der Lieferanten, des Bauunternehmens usw.

Dieses Dokument wird NICHT benötigt für:

a) Immobilien, die vor dem 7. August 1951 gebaut wurden;
b) Immobilien, für die die Wohnlizenz (Licença de Utilização) bis zum 31. März 2004 beantragt oder ausgestellt wurde.

4.10. Energieausweis

Obligatorisch seit dem 1. Dezember 2013 für alle zum Verkauf stehenden Immobilien.

4.11 Der Verkäufer und ggf. die Angabe des Arbeitgebers

Diese Auskunft kann durch Erklärung (E-Mail) erteilt werden. Erforderlich gemäß den neuen Geldwäschevorschriften – Gesetz Nr. 25/2008 – 5. Juni.

4.12 Nachweis des Wohnsitzes

Eine Kopie einer Stromrechnung oder eines Führerscheins wird benötigt. Erforderlich gemäß den neuen Geldwäscheregeln - Gesetz Nr. 25/2008 - 5. Juni

 

5. Empfehlungen

5.1. Schlüssel

Wenn Sie nicht das ganze Jahr über in der Immobilie leben, ist es ratsam, uns einen Schlüssel zu geben, damit wir Ihre Immobilie problemlos potenziellen Käufern zeigen können. Manche Verkäufer entscheiden sich dafür, den Schlüssel an einen Dritten zu übergeben (manchmal das Hausmädchen oder den Gärtner). Dies ist jedoch keine ideale Lösung, da wir uns jedes Mal, wenn wir die Immobilie zeigen wollen, mit dem Schlüsselinhaber in Verbindung setzen müssen, was zu Verzögerungen führen oder es sogar unmöglich machen kann, die Immobilie einigen Kunden zu zeigen.

5.2. Vorbereitung der Immobilie

Wenn Sie in der Immobilie wohnen, ist es ratsam, alles aufzuräumen, bevor wir Fotos machen oder die Immobilie potenziellen Käufern zeigen. Da der Geruch bei der Auswahl einer Immobilie eine wichtige Rolle spielt (sehr oft unbewußt), empfehlen wir, die Immobilie vor der Besichtigung zu lüften und die Verwendung von Lufterfrischern oder Reinigungsmitteln mit starkem Parfüm oder Geruch zu vermeiden.

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